Wie sich die evangelische Kirche in Bayern finanziert
Allgemeines
Die Erträge und Aufwendungen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern sind im sogenannten „Haushaltsplan der Allgemeinen Kirchenkasse“ nachzulesen, der jedes Jahr neu aufgestellt wird. Er hat eine Obergrenze, dass heißt die geplanten Ausgaben dürfen nicht überschritten werden. Über diesen Haushaltsplan entscheidet jedes Jahr im Herbst die Landessynode.
Der Oberkirchenrat für Finanzen, Herr Dr. Erich Theodor Barzen, weist dabei auf die große Herausforderung hin, „die Einnahmen und Ausgaben möglichst zutreffend zu schätzen. Denn es gilt, ein Jahr vorher zu prognostizieren, in welcher Höhe sich das Kirchensteueraufkommen bewegen wird und wie sich die Ausgaben für die vielfältigen Aktivitäten, die knapp 30.000 kirchlichen Mitarbeitenden, für den Unterhalt der Kirchen, Gemeindehäuser und Pfarrhäuser„entwickeln werden. Über die Verwendung der kirchlichen Mittel wird demokratisch entschieden. Zwei Drittel der 108 Synodalen sind Ehrenamtliche aus den Kirchengemeinden, dass heißt das Vertreterinnen und Vertreter nahezu aller Berufsgruppen über die finanziellen Fragen der bayerischen Landeskirche entscheiden. Weitere Infos dazu auf www.kirche-und-geld.de .
Die finanziellen Zuweisungen für die einzelnen Kirchengemeinden machen einen wichtigen Teil des Haushalts der Landeskirche aus. Der Kirchenvorstand vor Ort entscheidet dann über die Verwendung der Mittel in seinem Bereich. Die einzelnen Gemeinden bestimmen somit eigenverantwortlich den Einsatz der ihnen zufließenden Gelder. Für die Prüfung der gesamten Haushalts- und Wirtschaftsführung ist ein unabhängiges Rechnungsprüfungsamt eingerichtet. Dies stellt sicher, dass die Kirchen sorgsam und sparsam mit den Finanzmitteln umgehen.
Kirchensteuer
Die wichtigste Einnahmequelle der Kirche ist nach wie vor die Kirchensteuer. Sie macht rund 65% der Gesamteinnahmen der bayerischen Landeskirche aus. Ausschließlich Mitglieder der Kirche müssen Kirchensteuern entrichten und werden nur von denjenigen erhoben, die über ein Mindesteinkommen verfügen. Die Besteuerung nimmt Rücksicht auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kirchenmitglieder, dass heißt wer weniger verdient, zahlt weniger Steuern und damit auch weniger Kirchensteuer.
Allgemeines Kirchgeld
Das allgemeine Kirchgeld ist eine so genannte Ortskirchensteuer und dient der Finanzierung der kirchlichen Aufgaben vor Ort. Häufig herrscht die Ansicht, das allgemeine Kirchgeld sei eine freiwillige Abgabe und habe den Charakter einer Spende.
Dem ist nicht so:
- Das allgemeine Kirchgeld ist eine Steuer. Kirchgeldpflichtig ist jedes volljährige Kirchenmitglied, das über Mindesteinkünfte verfügt.
- Das Kirchgeld beträgt mindestens 5 Euro und höchstens 120 Euro.
- Es wird gestaffelt nach den Einkommen und Bezügen, die über dem Grundfreibetrag von 8.820 Euro liegen.
- Es wird jährlich erhoben und fließt direkt der Kirchengemeinde vor Ort zu.
- Die Konfirmanden- und Jugendarbeit braucht Zuschüsse für Freizeiten und Gruppenfahrten.
- Am Gemeindehaus muss repariert werden.
- Die Glocken stehen zur Sanierung an.
- In der Alten- und Familienhilfe steht Einzelfallhilfe an.
Spenden
Hin und wieder bitten Kirchengemeinden auch um Spenden für eigene Zwecke, um damit Aufgaben zu übernehmen, für die es keinerlei oder nur unzureichende Finanzierung gibt. Häufig können Baumaßnahmen auch nicht vollständig von der bayerischen Landeskirche übernommen werden. Direkte Spenden helfen hier gezielt Dinge zu fördern und zu gestalten. Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern ruft aber auch regelmäßig zu Spenden für Menschen in Not, für Projekte in Krisengebieten sowie für Unterstützungsmaßnahmen in Partnerkirchen auf. Brot für die Welt oder landeskirchliche Einrichtungen wie das Diakonische Werk Bayern oder das Centrum Mission EineWelt unterstützen zahlreiche Hilfsprojekte.
Ihr Kirchenpfleger Karl-Heinz Brauner
Dateien zum Herunterladen:
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Flyer Info zur Kirchensteuer 2020
Autor Bernd Vierthaler | Dateigröße 5,18 MB | Zuletzt geändert 9. November 2020
Bernd Vierthaler | Stand