Evang.-Luth. Kirche Rosenheim

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Kirchengemeinde

Teilnahmebedingungen für Freizeiten

  1. Die Anmeldung ist verbindlich. Es können nur schriftliche Anmeldungen auf unserem Anmeldeformular oder dem Onlineformular berücksichtigt werden.
  2. Wir versenden grundsätzlich keine Anmeldebestätigungen. Die Teilnehmer_innen erhalten kurz vor der Maßnahme einen Info-Brief mit allen wichtigen Informationen. Sollten die betreffenden Veranstaltungen bzw. Freizeiten bereits ausgebucht sein, werden Sie umgehend benachrichtigt.
  3. Bei voller Belegung der Plätze, werden die angemeldeten Personen auf eine Warteliste gesetzt. Sobald ein Platz frei wird, werden Sie benachrichtigt, dass Ihr Kind nachrücken kann.
  4. Bis zu 14 Tage vor der Freizeit ist ein Rücktritt vom Vertrag unsererseits möglich, wenn die Mindestteilnehmer_innenzahl nicht erreicht ist. Bei einer Absage durch den Veranstalter werden den Teilnehmenden die bereits geleisteten Beiträge erstattet. Es entstehen keine Schadensersatzansprüche für die Teilnehmenden.
  5. Nach Erhalt des Info-Briefes überweisen Sie bitte sofort den gesamten Teilnehmerbeitrag auf folgendes Konto:
    • Volksbank Raiffeisenbank Mangfalltal – Rosenheim eG
    • IBAN: DE51 7116 0000 0005 7820 82
    • Kontoinhaber: Kirchengemeinde Rosenheim
  6. Bei Maßnahmen mit einem Beitrag über 250 EUR wird die Anmeldung nur in Verbindung mit einer Anzahlung von 25% des Reisepreises gültig.
  7. Bei Rücktritt von einer Maßnahme, gleichgültig aus welchen Gründen, bis vier Wochen vor ihrem Beginn, wird eine Bearbeitungsgebühr von 25% (mindestens 12,50 EUR) vom Beitrag berechnet. Bei späterem Rücktritt wird die volle Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Die Abmeldung muss auf jeden Fall schriftlich erfolgen. Wenn eine geeignete Ersatzperson gefunden werden kann, wird nur die Bearbeitungsgebühr berechnet. Wir empfehlen eine Reisekostenrücktrittsversicherung abzuschließen.
  8. Bei Maßnahmeabbruch und vorzeitiger Beendigung wegen höherer Gewalt (z.B. Unwetter mit irreparablen Schäden bei Zeltlagern), wird die volle Teilnahmegebühr einbehalten. Es bestehen keine weiteren Ansprüche.
  9. Durch den Veranstalter besteht kein Versicherungsschutz! Daher empfehlen wir eine Reisekrankenversicherung, eine Reisekostenrücktrittsversicherung, eine Privathaftpflicht und eine Reisegepäckversicherung abzuschließen.
  10. Bei Krankheit oder Gebrechen eines Teilnehmenden sind wir bei Anmeldung in Kenntnis zu setzen bzw. ist dieses auf unserem Rückmeldebogen anzugeben. Bei späterem Bekanntwerden einer Krankheit oder eines Gebrechens können wir die Teilnahme ablehnen. Nr. 4 und 7 gelten dann entsprechend. Bei Nichtbeachtung erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr.
  11. Die Aufsichtspflicht nehmen die Betreuenden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wahr. Sie sind bevollmächtigte Vertreter_innen des Veranstalters und berechtigt, einzelne Teilnehmende von der weiteren Teilnahme auszuschließen, wenn durch sie das Gelingen der Maßnahme oder das Wohl der Gruppe gefährdet ist.
  12. Die Teilnehmenden verpflichten sich, den Anweisungen der Freizeitleitung und der Mitarbeitenden Folge zu leisten. Bei groben Verstößen können einzelne Teilnehmende nach Absprache mit den Erziehungsberechtigten vor der Freizeit verwiesen werden.
    Die Kosten für die vorzeitige Rückführung eines Teilnehmenden werden den jeweiligen Erziehungsberechtigten in Rechnung gestellt.
  13. Die Ausweispflicht ist von jedem Teilnehmenden, zumindest bei Auslandsfahrten, zu beachten. Für die Einhaltung der Pass-, Devisen und Zollbestimmungen sind alle selbst verantwortlich.
  14. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände falls diese im Laufe der Maßnahme abhanden kommen.
  15. Mit Ihrer Unterschrift auf den Anmeldeabschnitten bestätigen Sie:
    1. dass Sie die Teilnahmebedingungen gelesen haben und akzeptieren.
    2. dass der/ die Teilnehmende schwimmen kann und Sie damit einverstanden sind, dass er/ sie dies auch ohne Aufsicht während der Maßnahme darf.
    3. dass Fotos oder andere Medien, die während einer Maßnahme entstehen und den Teilnehmenden zeigen, von der Evangelischen Gemeindejugend Rosenheim zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit (Facebook, Instagram, Homepage, Printmedien usw.) oder der Werbung (Flyer) verwendet werden dürfen. Eine kommerzielle Nutzung schließt die Evangelische Gemeindejugend Rosenheim aus.
    4. dass der/die Teilnehmende das Jugendschutzgesetz einhält, welches bei allen Veranstaltungen der Evangelischen Gemeindejugend Rosenheim gilt.
  16. Bei Mitarbeitenden der Evangelischen Gemeindejugend Rosenheim:
    1. dass Sie einverstanden sind, dass ihr Kind als Gruppenleiter_in an Maßnahmen der Evangelischen Gemeindejugend mitwirkt.

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