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So wählen Sie richtig!
Damit jede Stimme zählt – Was gibt es bei der Briefwahl zu beachten?
Zur Kirchenvorstandswahl 2018 bekommen alle Wahlberechtigten automatisch die Briefwahlunterlagen zugeschickt und können ganz bequem von zu Hause aus wählen.
Wichtig ist dazu nicht nur ein korrekt ausgefüllter Stimmzettel – auch der Wahlausweis muss mitgeschickt werden, sonst darf der Stimmzettel nicht gezählt werden.
- Warum ist der Wahlausweis so wichtig?
- Jede demokratische Wahl muss gleich und geheim sein: Alle Wahlberechtigten haben das gleiche Stimmrecht, und niemand darf erfahren, wer wen gewählt hat.
- Beim Wählen sind daher zwei Punkte ganz wichtig: Erstens darf auf dem Stimmzettel nicht erkennbar sein, wer ihn ausgefüllt hat – Wahlgeheimnis. Zweitens muss aber sichergestellt sein, dass jede und jeder Wahlberechtigte auch nur einmal abstimmt.
Im Wahllokal läuft das so:
Wer wählen möchte, zeigt seinen Wahlausweis; sein Name wird im Wahlberechtigtenverzeichnis angehakt, damit er später nicht noch einmal abstimmen kann.
Dann kreuzt er – unbeobachtet in der Wahlkabine – auf dem Stimmzettel seine Kandidaten an und wirft ihn in die Urne. Auf dem Stimmzettel sieht man nur, wer gewählt wurde; im Wahlberechtigtenverzeichnis ist nur erkennbar, wer gewählt hat.
So sind sowohl Wahlgeheimnis als auch Gleichheit der Wahl gut geschützt.
Bei der Briefwahl geht es so:
Bei der Briefwahl muss genauso klar sein, ob der Absender wahlberechtigt ist. Darum muss der Wahlausweis zusammen mit dem Stimmzettel ans Pfarramt geschickt werden. Allerdings darf der Wahlausschuss beim Öffnen der Umschläge nicht gleichzeitig Wahlausweis und Stimmzettel lesen können (dann wäre die Wahl nicht mehr geheim).
Deshalb kommt der Stimmzettel in den blauen Wahlumschlag; der wird zugeklebt und in den Rücksendeumschlag gesteckt, dazu wird der Wahlausweis gelegt (siehe Bild unten).
Das Ganze wird rechtzeitig an das Pfarramt geschickt, im Pfarramt eingeworfen oder im Wahllokal abgegeben.
Dateien zum Herunterladen:
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So wählen Sie richtig!
Autor Bernd Vierthaler | Dateigröße 511,58 kB | Zuletzt geändert 4. Oktober 2018
Bernd Vierthaler | Stand